AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen:
ROUTSCHER.CH Photography, Wannenrain 17, 5502 Hunzenschwil  („Anbieter“) und dem Kunden („Mieter“).

1 – Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die von ROUTSCHER Photography (im Folgenden „Anbieter“) an den Kunden (nachfolgend Mieter) im Zusammenhang mit Fotoboxen sowie zugehörigem Zubehör erbracht, vermietet und geliefert werden. Die AGB sind Bestandteil jedes Auftrags. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

2 – Mietgegenstand

Der Mietgegenstand umfasst die Fotobox und das dazugehörige Zubehör. Der Lieferumfang beinhaltet die Miete der Fotobox, des Zubehörs sowie die dazugehörigen Dienstleistungen des Anbieters.

3 – Vertragsabschluss

Ein Vertrag wird durch die Unterzeichnung des Auftraggebers oder durch die Übermittlung einer Nachricht (z.B. per E-Mail oder Telefon) rechtsverbindlich.

4 – Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tag der Bestellung ausgeschriebenen Preise. Eine Versicherung für die Fotobox ist nicht im Preis inbegriffen und liegt in der Verantwortung des Mieters.

5 – Rücktritt

Der Mieter kann bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per Post oder E-Mail zu erklären. Bei bereits erfolgter Zahlung wird der Betrag abzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 50.– zurückerstattet. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem Vertragsdatum, werden 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei einem späteren Rücktritt, wird der vollständige Betrag  für die Miete in Rechnung gestellt.

6 – Lieferung

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz, entweder durch den Anbieter, die Schweizerische Post oder durch Selbstabholung. Nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, dessen Vertreter oder das Transportunternehmen ist der Anbieter von jeder Verantwortung für Verspätungen, Schäden oder Verluste befreit. Schäden sind umgehend an den Anbieter und das Transportunternehmen zu melden. Bei verspäteter Lieferung besteht kein Anspruch auf Ersatzgerät oder Schadenersatz; in diesem Fall wird lediglich der Mietbetrag erstattet.

7 –Eigentumsvorbehalt & Versicherung

Die Fotobox und sämmtliches Zubehör bleiben Eigentum des Anbieters. Der Mieter ist für eine angemessene Versicherung gegen Schäden oder Verlust verantwortlich.

8 –Leistungen des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Änderungen bezüglich Art, Umfang oder Preis der Dienstleistungen behält sich der Anbieter vor. Bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen kann der Anbieter die Leistungserbringung verweigern. Auf Wunsch unterstützt der Anbieter den Mieter bei der Inbetriebnahme der Fotobox. Der Anbieter ist während der Mietdauer telefonisch für Supportanfragen erreichbar.

9 - Requisiten

Im Falle, das mehr als drei Requisiten fehlen oder durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt werden, trägt der Mieter die Kosten für den Ersatz. Beschädigte Requisiten sind in der Fotobox zu belassen.

10 - Gewährleistung

Der Anbieter stellt sicher, dass die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Mängel müssen vom Mieter bei der Übergabe sofort gemeldet werden. Bei technischen Defekten, die nicht auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, gewährt der Anbieter einen angemessenen Rabatt.

11 - Haftung und Schadenersatz

Nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter oder dessen Vertreter ist der Anbieter von jeder Haftung für Schäden oder Verluste befreit. Der Mieter hat die Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Schäden zu überprüfen. Bei unsachgemäßem Gebrauch haftet der Mieter für die Reparatur- oder Ersatzkosten, sowie zusätzlich entstandene Aufwände.

Eine Versicherung für die Fotobox ist nicht im Preis inbegriffen und liegt in der Verantwortung des Mieters.

12 - Datenschutz und Nutzungsrecht

Der Mieter ist verantwortlich für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Der Anbieter haftet nicht für die während der Mietzeit entstandenen Bilder. Persönliche Daten und Bildmaterial werden vertraulich behandelt. Der Anbieter erhält das Nutzungsrecht für die erstellten Bilder zu Werbe- und Marketingzwecken, ohne dass dem Mieter daraus Kosten entstehen. Der Mieter stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.

13 - Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.

Mahnungen und Betreibungen Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 25.– erhoben. Bei Nichtzahlung nach Fristsetzung kann der Anbieter ohne weitere Mahnung ein Betreibungsverfahren einleiten. Alle entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

14 - Kaution

Der Anbieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Diese wird dem Mieter bei Rückgabe der unbeschädigten Mietsache zurückerstattet. Bei Beschädigung verbleibt die Kaution beim Anbieter, und zusätzliche Kosten können in Rechnung gestellt werden.

15 - Sorgfaltspflicht, Sauberkeit und Reinigung

Der Mieter erhält die Mietsache in sauberem Zustand. Der Mieter hat Sorge zum Mietgegenstand zu tragen und diesen in Einwandfreiem Zustand wieder zurück zu bringen. Bei starker Verschmutzung wird die Reinigung nach Aufwand in Rechnung gestellt.

16 - Referenzen

Der Anbieter ist berechtigt den Mieter nach Vertragsabschluss als Referenz nennen und entstandene Bilder zu Werbezwecken nutzen.

17 - Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, beschlägt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen des Vertrages nicht. Unwirksame oder nicht durchsetzbare Teile sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

18 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.